Aussenwerber schränken Stromverbrauch ab dem 1. Oktober 2022 freiwillig ein

Die Mitglieder des Verbands Aussenwerbung Schweiz (AWS) leisten freiwillig einen Beitrag zu den Energiesparbemühungen des Bundesrates und schränken den Stromverbrauch in der Aussenwerbung ab 1. Oktober ein. Der AWS appelliert aber gleichzeitig an die Behörden, die Verhältnismässigkeit zu wahren und bei einer Strommangellage von einer flächendeckenden Abschaltung von Leuchtplakaten und Werbescreens abzusehen und stärker ins Gewicht fallende Massnahmen zu priorisieren.

Eine Strommangellage bezeichnet eine Krise, in der die Schweiz über zu wenig Strom verfügt - und zwar über Wochen und Monate. Die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) schlägt in dieser Situation vor, Verbote und Verbrauchseinschränkungen von energieintensiven und nicht absolut notwendigen Geräten durch den Bundesrat im Rahmen einer Bewirtschaftungsverordnung zu erlassen. Dazu könnten in einer ersten Phase unter anderem Leuchtreklamen gehören, wobei das OSTRAL offenlässt, welche Ausprägungen von Leuchtreklamen genau gemeint sind.

Die Mitglieder des Verbands Aussenwerbung Schweiz AWS bewirtschaften den grössten Teil der kommerziellen, kulturellen sowie politischen Schweizer Aussenwerbung. Sie weisen darauf hin, dass die kommerzielle Kommunikation auf analogen und digitalen Plakaten ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Wirtschaft ist. Sollten Leuchtplakate und Screens abgeschaltet werden müssen, würden nicht nur den KMU, sondern auch der Öffentlichkeit in einer kritischen Zeit wichtige Kommunikations- und Informationskanäle entzogen. Ausserdem würden bei einem Verbot zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet.

Angesichts der Tragweite und der Auswirkungen ist deshalb die Verhältnismässigkeit der Massnahmen zwingend zu wahren. Zumal der Energieverbrauch eines hinterleuchteten Plakates (F200L) mit 0.029 kWh, eines Indoor ePanel (85 Zoll) mit 0.312 kWh sowie eines Outdoor ePanel (75 Zoll) mit 0.700 kWh bedeutend geringer ist als beispielsweise für Video-Streaming mit einem TV (65 Zoll, 4K, Festnetz) mit einem Verbrauch von 1.3 kWh.

Der Verband und seine grössten Mitgliedfirmen (APG|SGA, Clear Channel, Horizon, Neo Advertising) möchten aber einen aktiven Beitrag zu den aktuellen Stromsparbemühungen leisten. Sie haben gemeinsam entschieden, im Rahmen einer temporären Selbstbeschränkung ab dem 1. Oktober 2022, ihre Screens, welche ohnehin in den Nachtstunden abgeschaltet werden, schweizweit noch eine Stunde länger ausser Betrieb zu nehmen – um damit ihren Stromverbrauch um mindestens 5 bis 7% signifikant zu reduzieren. Zusätzlich werden die Mitgliederfirmen noch weitere unternehmensspezifische Massnahmen schnellstmöglich umsetzen, um den Stromverbrauch zusätzlich zu vermindern.

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