Fünf Jahre für eine Klärung, die längst überfällig war
Es ist eines Staatsbetriebs wie der Post unwürdig, dass sie sich über Jahre hinweg unter Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel gegen die Schliessung dieser offensichtlichen Rechtslücke gewehrt hat. Auch die PostCom hat es versäumt, sich der berechtigten Anliegen der direkt betroffenen Unternehmen anzunehmen. Sie war 2022 auf die Aufsichtsbeschwerde von Goldbach Neo OOH AG gar nicht erst eingetreten. Erst das Bundesverwaltungsgericht wies die Sache 2024 zur Neubeurteilung zurück – woraufhin die Post den Fall bis vor Bundesgericht weiterzog, statt den Entscheid der Vorinstanz zu akzeptieren.
Klare Erwartung an die PostCom
AWS Aussenwerbung Schweiz erwartet, dass die PostCom nun ihre vom Bundesgericht bestätigte Pflicht umgehend wahrnimmt: Sie muss zeitnah und mit echtem rechtlichem Gehör prüfen, ob die Übernahme von Livesystems mit dem gesetzlichen Zweck der Post vereinbar ist – und dabei die vom Bundesgericht zuerkannte Parteistellung von Goldbach Neo OOH AG vollumfänglich respektieren. Ein Zuwarten mit Verweis auf die hängige Revision der Postgesetzgebung ist mit dem Urteil nicht vereinbar.
Verzögerungstaktik beenden, Expansion drosseln
Von der Post fordern wir, dass sie ihre jahrelange Verzögerungstaktik mit ebenso endlosen wie fruchtlosen Einsprachen und Rekursen aufgibt und die Vorgabe des Bundesgerichts ohne Wenn und Aber respektiert: die eigenen Übernahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem gesetzlichen Postzweck überprüfen zu lassen. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Post ihre ausufernden Aktivitäten in hart umkämpften Bereichen der Privatwirtschaft wie dem Aussenwerbemarkt drosselt und auf eine Quersubventionierung dieser Aktivitäten verzichtet.
Der Entscheid trifft mitten in die laufende Gesetzesrevision
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision von Postgesetz (PG) und Postorganisationsgesetz (POG) eröffnet; sie läuft noch bis zum 15. Oktober 2026. Vom Bundesrat erwarten wir, dass er die vom Bundesgericht festgestellten Rechte und Pflichten – die Zuständigkeit der PostCom zur Prüfung von Übernahmen sowie die Parteistellung betroffener Konkurrentinnen – in die laufende Revision der Postgesetzgebung aufnimmt und den Post-Verwaltungsrat zur Aufgabe der Verzögerungstaktik mahnt. Parallel dazu bearbeitet die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) die parlamentarische Initiative Grossen (23.462), die einen weitergehenden Rechtsschutz für betroffene Unternehmen vorsieht. AWS Aussenwerbung Schweiz wird die Feststellungen des Bundesgerichts aktiv in die laufende Gesetzgebungsarbeiten einbringen.
Markus Ehrle, Präsident Ausssenwerbung Schweiz, meint dazu:
«Die Post kann sich der längst überfälligen Kontrolle nicht länger mit endlosen, fruchtlosen Einsprachen und Rekursen entziehen. Wir erwarten nun, dass sie das Urteil respektiert, ihre Expansion in hart umkämpfte Märkte wie die Aussenwerbung drosselt und auf Quersubventionierung verzichtet.»
Chronologie in Kürze
- 2021 Post übernimmt die Livesystems AG (digitale Aussenwerbung).
- 2021/2022 Goldbach Neo OOH AG erhebt Aufsichtsbeschwerde bei der PostCom; die PostCom tritt 2022 nicht darauf ein.
- 2024 Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut und weist die Sache an die PostCom zurück.
- 2025 Die Post zieht den Entscheid ans Bundesgericht weiter.
- 26.05.2026 Bundesgericht weist die Beschwerde der Post ab (Urteile 2C_8/2025, 2C_9/2025): PostCom-Zuständigkeit und Parteistellung bestätigt.
- 24.06.–15.10.2026 Vernehmlassung des Bundesrats zur Teilrevision von Postgesetz (PG) und Postorganisationsgesetz (POG) läuft.
- 28.08.2026 Schriftliche Urteilsbegründung wird den Parteien eröffnet.
Über AWS Aussenwerbung Schweiz
AWS Aussenwerbung Schweiz ist der Branchenverband der Schweizer Aussenwerbung. Er vertritt die Interessen seiner Mitgliedunternehmen – darunter Goldbach Neo OOH AG – gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit und setzt sich für faire, wettbewerbsneutrale Rahmenbedingungen im Schweizer Werbemarkt ein.
Auskunft
Markus Ehrle, Präsident Aussenwerbung Schweiz, M 079 635 9940, office@aussenwerbung-schweiz.ch
Christoph Marty, CEO Goldbach Group, M 079 229 67 03, christoph.marty@goldbach.com
Prof. Urs Saxer, Rechtsvertreter, M 079 447 60 63, saxer@steinlex.ch





